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EinreisebestimmungenKasachstan
Die kasachische Botschaft beschreibt die ETA für visumfrei Berechtigte im Pilotzeitraum als empfohlen, aber nicht verpflichtend.

| Land | Kasachstan |
|---|---|
| Betrifft | Staatsangehörige mit Berechtigung zur visumfreien Einreise nach Kasachstan |
| Bisherige Regel | Berichte über einen Gebührenentwurf. |
| Neue Regel | Im Pilotzeitraum empfohlen, nicht verpflichtend; spätere Pflicht gesondert prüfen. |
Die elektronische Einreisegenehmigung ETA gehört zur staatlichen Plattform QazETA. Nach Angaben der kasachischen Botschaft ist sie für Staatsangehörige visumbefreiter Länder während des Pilotzeitraums empfohlen, aber nicht verpflichtend.
Eine geplante spätere Pflicht ist von der gegenwärtigen Pilotregel zu unterscheiden. Aus dem früheren Gebührenentwurf lässt sich keine heutige allgemeine Zahlungspflicht ableiten. Ein verbindlicher Beginn einer allgemeinen Pflicht wird hier nicht behauptet.
Prüfen Sie vor Abreise die aktuellen amtlichen Bedingungen für Ihren Pass. ETA, Visum und zulässige Aufenthaltsdauer bleiben unterschiedliche Fragen; eine ETA garantiert keine Einreise.
Stand: · Verbindliche Auskünfte erteilt die zuständige Auslandsvertretung.