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Visa-ÄnderungAustralien
Australien will Besuchervisa künftig grundsätzlich mit einer Auflage versehen, die die meisten weiteren Visumanträge im Land verhindert. Wer nach einem Besuch länger bleiben möchte, muss deshalb schon bei der Planung prüfen, ob sein Visum einen solchen Anschlussantrag erlaubt.

| Land | Australien |
|---|---|
| Betrifft | Reisende mit australischem Besuchervisum, die anschließend in Australien einen anderen oder längeren Aufenthalt beantragen möchten. |
| Bisherige Regel | Eine No-Further-Stay-Auflage kann bereits einen weiteren Visumantrag während des Aufenthalts ausschließen. Maßgeblich sind die Bedingungen des erteilten Visums. |
| Neue Regel | Angekündigt ist eine Ausweitung auf alle Besuchervisa. Ein gesonderter Starttermin steht auf der amtlichen Übersichtsseite nicht; die Ankündigung allein ändert keine bestehende Visumbedingung. |
Die Regierung hat die Ausweitung der Auflage „No Further Stay“ angekündigt. Gemeint ist damit: Mit dieser Auflage dürfen Reisende während ihres Aufenthalts die meisten anderen befristeten oder dauerhaften Visa nicht beantragen. Das betrifft besonders Menschen, die zunächst als Besucher einreisen und anschließend in Australien etwa einen längeren Aufenthalt bei ihrem Partner beantragen möchten.
Die amtliche Übersicht zu den Migrationsänderungen beschreibt die Ausweitung auf alle Besuchervisa als Vorhaben. Sie nennt dafür keinen gesonderten Starttermin; das Gesamtpaket soll schrittweise umgesetzt werden. Daraus folgt kein bereits geltendes pauschales Verbot für jeden Besucher.
Die Auflage gibt es bereits. Ob sie für Ihr Visum gilt, steht im Bewilligungsschreiben oder im behördlichen Online-Dienst VEVO. Nach der Erklärung von Home Affairs können Betroffene nach der Ausreise andere Visa für eine Rückkehr beantragen. Eine Aufhebung der Auflage innerhalb Australiens ist nur auf Antrag und unter besonderen Voraussetzungen möglich; der Antrag allein hebt sie nicht auf.
Für das elektronische Besuchervisum eVisitor führt die Behörde derzeit weiterhin die Möglichkeit auf, unter Voraussetzungen ein anderes Visum für einen längeren Aufenthalt zu beantragen. Das eVisitor selbst lässt sich nicht verlängern. Wer einen Anschlussaufenthalt plant, sollte deshalb das passende Verfahren vor der Reise klären und die Bedingungen der tatsächlich erteilten Genehmigung beachten. Die Übersicht zu Australien-Visa hilft bei der Einordnung des Besuchsverfahrens; ein Anspruch auf ein Anschlussvisum ergibt sich daraus nicht.
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