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EinreisebestimmungenVereinigtes Königreich
Berechtigte Schulgruppen aus Deutschland können das bestätigte Gruppenformular nutzen. Für erfasste Schüler entfällt die ETA- und Visumpflicht.

| Land | Vereinigtes Königreich |
|---|---|
| Betrifft | Berechtigte Schulgruppen aus Deutschland mit mindestens fünf Schülern bis 19 Jahre |
| Gilt ab | 01. August 2026 |
| Bisherige Regel | Reguläre individuelle Einreisevoraussetzungen. |
| Neue Regel | Mit bestätigtem Formular keine ETA oder Visa für erfasste Schüler; Begleitpersonen separat. |
Das seit 1. August 2026 geltende Verfahren erfasst mindestens fünf Schüler bis einschließlich 19 Jahre einer in Deutschland registrierten Schule. Die Schule muss das amtliche Gruppenformular bestätigen lassen und spätestens 15 Tage vor Abreise bei der zuständigen deutschen Stelle einreichen.
EU-, Schweizer, norwegische, isländische und liechtensteinische Schüler benötigen einen Reisepass oder Personalausweis. Andere Schüler brauchen einen gültigen nationalen Pass oder einen gültigen, von Deutschland ausgestellten Flüchtlingsreiseausweis. Britische oder irische Doppelstaater beachten ihre besonderen Nachweise.
Begleitpersonen brauchen einen Pass und prüfen ihre eigene ETA- oder Visumpflicht. Die bestätigte Liste und zwei Kopien zur Einreise mitnehmen.
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Stand: · Verbindliche Auskünfte erteilt die zuständige Auslandsvertretung.