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SicherheitshinweisChina
Das Auswärtige Amt meldet Gyirong weiterhin als in beiden Richtungen unpassierbar. Betroffene Tibet-Routen müssen neu abgestimmt werden.

| Land | China |
|---|---|
| Betrifft | Reisende mit geplanter Überquerung über Gyirong |
| Bisherige Regel | Keine Aussage zu früheren Einreisevoraussetzungen. |
| Neue Regel | Gyirong auf unbestimmte Zeit in beiden Richtungen unpassierbar. |
Der Grenzübergang Gyirong ist nach den aktuellen Reisehinweisen auf unbestimmte Zeit in beiden Richtungen nicht passierbar. Planen Sie keine Überquerung über diesen Übergang.
Stimmen Sie Tibet-Rundreisen und Transfers mit Ihrem Veranstalter ab und prüfen Sie den Grenzstatus erneut vor Abreise. Eine Wiederöffnung wird mit dieser Meldung nicht bestätigt.
Die Grenzsperre ist von den Visumvoraussetzungen und besonderen Reisegenehmigungen für Tibet zu unterscheiden. Ein erteiltes Visum garantiert keine nutzbare Route.
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Stand: · Verbindliche Auskünfte erteilt die zuständige Auslandsvertretung.